Restposten24.at will’s wissen
August 13, 2007Eben erreicht mich folgende Nachricht:
Sehr geehrter Webseitenbetreiber,
bitte löschen sie unverzügl. den unwahren Beitrag:
http://www.helge.at/2007/08/schlechte-erfahrungen/
Spätestens jedoch bis zum 14.08.2007 12.00 Uhr.
Sollte wieder erwarten keine Löschung erfolgen, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten. Sollten sie den Beitrag nicht löschen sondern ergänzen oder ändern erfüllt dies ebenfalls nicht unsere Anforderungen und wir werden ohne weitere Ankündigung Ihnen eine Unterlassungserklärung übersenden und Schadenersatzforderungen zustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Restposten24 GmbH
Rechtsabteilung
Darauf ich:
Sg. Damen und Herren von der Restposten24 GmbH,
ich lösche den Beitrag gerne, so Sie mir verständlich machen können, worin die Unwahrheit meines Beitrags liegt. Bitte teilen Sie mir bis 14.08.2007, 10:00 mit, welcher Satz / welche Sätze aus Ihrer Sicht unwahr sind.
(..)
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Unwahrheit einer meiner Aussagen glaubhaft zu machen, würde ich Sie dringend ersuchen, von entsprechenden Diffamierungen in Hinkunft abzusehen. Sollten sie diese jedoch weiter tätigen (noch dazu in einem öffentlichen Forum, siehe http://www.helge.at/about/, Seitenende), behalte ich mir vor, eine Unterlassung gerichtlich einzufordern.
Dieses Email geht in Kopie an den Anwalt meines Vertrauens.
Mit freundlichen Grüßen,
Helge Fahrnberger
Eigenartige Rechtsauffassung, das. Braucht es wieder einmal die Blogosphäre um jemandem beizubringen, wie das mit der Meinungsfreiheit in der Verfassung gemeint ist?
PS. “Wider Erwarten” schreibt man immer noch mit kurzem i, darauf hat euch doch die Zuckerwatte mittlerweile hingewiesen..
Update: Das ganze wird immer skuriler, den armen Axel bedrohen die ebenfalls mit Klage – wegen eines Kommentarsmilies (!). Er hat seinen Anwalt eingeschaltet.







[...] Previous: Bikemap als Trip-Tipp im Standard | Next: Restposten24.at will’s wissen » Klagsdrohungen von Restposten24.atAugust 11, [...]
Du hast vergessen auch gleich Schadenersatzforderungen anzudrohen. Das scheint ja Druckmittel Nr 1 zu sein; präventiv-bevor man sich mit der tatsächlichen Rechtslage auseinandersetzt.
[...] erst über das Verhalten von restposten24.at berichtet und da kriegt er heute schon von restposten24.at die Klageandrohung. Da sollte sich die Kundenabteilung bei denen wohl mal ein Vorbild an der Rechtsabteilung nehmen, [...]
die geschichte ist ja ulkig. Alleine, dass diese “Rechtsmittelbedrohung” im Gästebuch veröffentlicht wird zeigt ja schon wie ernstzunehmen diese drohung ist. So handeln doch normalerweise nur Teenager und nicht erwachsene Menschen ? p.s.: hab mich schlappgelacht über die Rechtschreibfehler. muhahahaa
[...] Helge hier beschreibt ist sehr eigenartig und und ein befremdliches Vorgehen von [...]
Ist das nicht ein Spaß, den sich da wer macht? Ich würde so einen Text ja überall plazieren, aber nicht da, wo er sich jetzt befindet. Nein, ich glaube das nicht…
@Christian: Sie haben den gleichen Text dann eh wenig später per Email nachgereicht. Die meinen das schon ernst so..
na dann bin ich gespannt…
ich auch! :-)
[...] Doch am 13. August flattert auch bei Ihm eine Androhung der Firma rein, den Rechtsweg zu beschreiten. Das Posting solle [...]
Ich sach jetzt mal nix zu dem Fall, aber ich bin schon lange auf der Suche nach einer Versicherung, die bei sowas zahlen würde
“Die Versicherung langweilt sich eh…”
Einen Tipp, wo man sowas findet?
@Jomei: Bin eigentlich schon davon ausgegangen, dass die Rechtschutzversicherung sowas zahlt – aber ehrlich gesagt: Was kümmert’s mich? Zahlt eh die Gegenseite.
@helge, Was die Rechtsschutzversicherung betrifft, wär ich mir da mal nicht so sicher, aber was den Fall angeht, wirst wohl recht haben.
ich weiss nicht genau wie das bei euch in Ö ist, aber in DTL zahlt keine Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung. siehe Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung?
Genau, ich habe mal stundenlang gesucht, wie man das Risiko absichern könnte, bin aber leider nicht fündig geworden. Hab gerade den Link gelesen, das war ja eine Fleißarbeit. Ich habe nur die Vetragsbedingungen studiert, bin aber zum gleichen Ergebnis gekommen.
Aber wie schon gesagt, in Ösiland kann das natürlich ganz anders aussehen.
Also ich kann ja immer noch nicht glauben, dass das ernst gemeint ist. Und nachdem ich den Beitrag bei Robert Basic gelesen habe, schon gleich gar nicht.
Jemanden wegen eines Smileys klagen wollen? Das übersteigt mein Vorstellungsvermögen…
@niepi
Stimmt, Rechtsschutz gibt es nicht im Falle einer Abmahnung.
Wobei das im Falle des Smileys wohl echt schwierig wird.
Was will man denn da abmahnen?
Und vor allem: Wieso schicken sie das Schreiben nach Österreich? Was soll das denn bringen?
ich will’s auch wissen und hab neben einem weblogeintrag ein mail an die firma geschrieben:
Sehr geehrter Herr Filler,
über verschiedene Weblogs habe ich erfahren, dass im Namen Ihrer Firma Abmahnungsschreiben an Weblogger geschickt wurden, die über unseriöse Geschäftsmethoden Ihrer Firma berichteten. Da ich eine mediale Berichterstattung zu dem Fall plane bitte ich um baldige persönliche Kontaktaufnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Werner
check this out
na spaßig, hab den post von dani im google reader noch bekommen und wollte kommentieren, da wars aber auch schon weg. um so beeindruckender finde ich dein vorgehen, bin gespannt, wie es hier weitergeht – bitte weiterbloggen! :)
Viel Glück.
Hallo Blogger,
vielen Dank für Ihre positiven und negativen Anfragen. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und hoffen im Gegenzug auf eine faire “Blog”- eandlung.
Restposten24 ist eine große B2B Handelsplattform für Restposten, Sonderposten, Konkursware und Neuware. Unsere Kunden sind ausschließlich Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und ähnliche Nutzer.
Restposten24 hat aktuell über 17.000 registrierte Händler und über 580.000 Artikel.
Aufgrund der hohen Nutzerzahlen und Artikel kann es immer wieder vorkommen, das ein Händler in irgendeiner Weiße unzufrieden ist und zu unrecht falsche Behauptungen über Restposten24 verbreitet.
Wir bedauern es sehr, auch wenn dies zu unserem Unrecht passiert.
Wie genau es zu einer evtl. voreiligen Klageandrohung gegen einen Seitenbetreiber kam, kann von mir leider nicht nachvollzogen werden. Vermutlich war aber unsere Rechtsabteilung in dieser Angelegenheit etwas voreilig und wir bitten dies zu entschuldigen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Filler
Geschäftsführer
Restposten24 GmbH
Naja, in einem dieser großen Unternehmen kann es schon mal vorkommen, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut………
[...] Christian: Naja, in einem dieser großen Unternehmen kann es schon mal vorkommen, dass die rechte… [...]
meiner Ansicht nach der einzig gangbare Weg. Zwecks Rückfragen wäre eine eMail Adresse erste Sahne gewesen
[...] Restposten24.at will’s wissen rechtsstreit zwischen firma restposten24.at und bloggern. Im Zweifelsfall bin ich bei den KundInnen. (tags: customerexperience restposten Law) [...]
Und seit neuestem wird man von restposten24 verklagt, wenn man sich irrtümlich anmeldet. Alle Beteuerungen, dass man keine Firma hat helfen nichts, weil eMails nicht beantwortet werden und am Telefon sowieso keiner rangeht. Selbst der Ombudsmann konnte nichts ausrichten, weil auch er keinerlei Antwort von restposten24 erhalten hat. Ich habe mit Zähneknirschen die Registrierungsgebühr von 79,00 daher bezahlt, da ich mich nicht pfänden lassen will, warne aber alle vor dieser Firma. Scheint ein Ein-Mann-Betrieb zu sein, der kurzfristig absahnen will. Hat mittlerweile sonst noch jemand schlechte Erfahrungen mit restposten24 gemacht? Bin gespannt, wie restposten24 einen Gewerbeschein von mir einfordern will, da ich keinen habe. Vielleicht werde ich ja gerichtlich dazu verdonnert, eine Firma zu gründen. Wundern würde es mich bei denen nicht.
Lange nichts mehr davon gelesen und da kommt eine “neuer Kommentar”-Mail. Was ist denn draus geworden mittlerweile? Außer Aufforderungen, Gewerbescheine zu liefern, die man scheinbar nicht hat, mangels Gewerbe.
Im Moment tut sich nicht viel. Die Registrierungsgebühr ist bezahlt und restposten24 wird vermutlich 14 Tage warten, bis die gesetzliche Frist zum Rücktritt verstrichen ist und sich erst dann melden, wenn überhaupt. (So wurde es auch schon bei der Anmeldung von denen gehandhabt, was eine Umgehung des Konsumentenschutzgesetztes ist – 1. Mahnung kam erst nach 14 Tagen ins Haus). Der Internet-Ombudsmann (http://www.ombudsman.at) wird restposten24 demnächst auf die schwarze Liste setzten, was eine gewisse Genugtuung für mich bedeutet. Kennt jemand Internetseiten, wo solche scharzen Schafe wie restposten24 gemeldet werden können? Würde mich über Antwort sehr freuen.
Auch ich habe mich versehentlich dort angemeldet und bin mir jetzt nich sicher, ob ich bezahlen soll…
Nach der ersten Mahnung, schrieb ich denen per Einschreiben, dass ich resposten24 noch nie besucht und mich auch nicht dort angemeldet habe. Immerhin ist es ja möglich, dass irgendjemand der an meinem Laptop sitzt, meine Daten dort ohne meines Wissens eingibt. Soweit ich mich erinnern kann, kam noch nicht einmal eine mail, die ich hätte bestätigen müssen…
Leider kam nach diesem Einschreiben trotzdem eine 2. Mahnung. In dieser standen dann auch die bekannten Drohungen. Soll ich also doch lieber zahlen??
Eigentlich kann es doch gar kein richtiger Vertrag sein, wenn mich da jeder Depp hätte eintragen können und noch nicht mal nachgewiesen werden musste, dass ich ein Gewerbe habe (hab ich ja auch nich!!)….
Freu mich auf Tipps!
Könnte man sich da auch an die Verbraucherschutzzentrale wenden??
rk ich würd nicht öffentlich schreiben, das du dich angemeldet hast, um dann zu argumentieren, dass das ja sonst wer an deinem laptop gewesen sein könnte :D
Wahrscheinlich ist es sinnvoll, einen Anwalt um Rat zu fragen.
Denke zwar dass keine Rückschlüsse auf den Verfasser gezogen werden können (schreib von andrem Laptop), aber hätts vielleicht trotzdem besser lasse solle…
Schon mal danke für die Antworten :-)
[...] Airlines (Nichts gelernt vom JetBlue Desaster) Kentucky Fried Chicken (KFC’s Rattenskandal) Restposten24 – Ein (kleiner) Fall aus Österreich [Zum Beitrag: “Wenn Marken die Kontrolle [...]
rk:
Ich habe nur eine 1.Mahung, eine letzte Mahnung und das Schreiben vom Inkassobüro bekommen. Die Registrierungsgebüht habe ich bezahlt, was ich aber inzwischen bereue. Auf Grund der Intervention des Internetombudsmanns kam seitens restposten24 ein Mail (natürlich nachdem ich bezahlt hatte), dass ich mir den Zugang ohne Gewerbeschein in betrügerischer Absicht erschlichen hätte. Schöne Umgangsformen sind das, erst wird man mit der Klage bedroht wenn man nicht bezahlt, und nachdem man widerwillig bezahlt hat, wir man zusätzlich auch noch verarscht.
Da ich nun bei restposten24 Mitgleid bin, werde ich versuchen, das System zu sabotieren so gut ich kann. Ich ersuche daher nochmals um Nennung von Internetseiten, wo schwarze Schafe wie Restposten24 gemeldet werden können.
lg
coolboy
[...] einer ähnlichen Antwort hat Herr Filler auch per Kommentar in Helge Fahrnbergers Weblog reagiert. Haben wir wieder was gelernt. Never underestimate the Power of a Weblog! 13.08.2007 | [...]
[...] mir ans Bein pinkelt oder mich mit Klage bedroht, darf sich nicht wundern, wenn ich zurückpinkle: 1, 2. Hier bitte nicht unbedingt mit Anonymisierung [...]